Finanzierung & Tarife
Transparente Informationen zu Kosten, Kostengutsprachen und finanziellen Rahmenbedingungen.
Überblick
Wie wird der Aufenthalt finanziert?
Unsere Leistungen „Wohnen“ und „Tagesstruktur“ werden separat verrechnet. Die Kosten werden in den meisten Fällen durch den Wohnsitzkanton, IV-Renten oder Sozialversicherungen (Ergänzungsleistungen) gedeckt. Gerne unterstützen wir Sie bei Fragen zur Finanzierung.
Tarife & Dokumente
Wir unterstützen Zuweisende und Betroffene gerne bei der Klärung der finanziellen Fragen.
- IV-Rente & Ergänzungsleistungen (EL)
- Kostengutsprachen durch kantonale Behörden
Finanzierung Wohnen
- Kantonseinwohner und -einwohnerinnen (TG) mit IV-Rente: CHF 135.00 pro Tag
- Einwohner und Einwohnerinnen aus anderen Kantonen mit IV-Rente: Tages- oder Monatspauschale gemäss Regelung des Wohnsitzkantons
- Bestehen Ergänzungsleistungen werden die Wohnkosten in der Regel durch diese übernommen.
Finanzierung Tagesstruktur
Für externe Klienten und Klientinnen erfolgt die Verrechnung in der Regel über Tages- oder Halbtagessätze.
- Die Kosten werden bei vorhandener IV-Rente und Kostengutsprache vom Wohnsitzkanton übernommen.
- Bei nicht vorhandener IV-Rente kann die Kostenübernahme durch andere Kostenträger geprüft werden.
Finanzierung muss verständlich sein, damit Hilfe dort ankommt, wo sie gebraucht wird.
Thomas Bleiker-Schwyn
Geschäftsführer
FAQ
Fragen und Antworten
Wer übernimmt die Kosten für den Aufenthalt?
Die Finanzierung wird in der Regel über die Kostengutsprache vom entsprechenden Amt sowie Renten- und Ergänzungsleistungen sichergestellt.
Gibt es Unterstützung beim Ausfüllen der Anträge?
Ja, wir bieten Unterstützung und Beratung bei diesen administrativen Schritten an.